Wurfscheibenanlage Lage-Lückhausen
Klagebegründung durch die von der Stadt Lage beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde eingereicht
Lage. Nachdem der Rat im Juni entschieden hat, gegen die erteilte Genehmigung des Kreises Lippe für die Sanierung und Modernisierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage zu klagen, wurde nunmehr die sehr umfangreiche Klagebegründung durch die von der Stadt Lage beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eingereicht.
Nach dieser ist der Genehmigungsbescheid samt der dortigen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig. Im Wesentlichen wird vorgetragen, dass es sich nicht um ein im Außenbereich zulässiges privilegiertes Vorhaben handelt. Zudem würden -selbst wenn man ein privilegiertes Vorhaben bejahen würde- öffentliche Belange entgegenstehen.
Nach alledem ist nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei der Klage stattzugeben.
Nunmehr ist der beklagte Kreis Lippe am Zug sich mit der Klagebegründung auseinanderzusetzen und eine entsprechende Klageerwiderung zu erstellen.