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Neue Ideen für ehemalige Grundschule: Ausschuss berät über Bebauung

Lage-Billinghausen.
Die Gebäude der ehemaligen Grundschule Billinghausen sollen abgerissen werden. Die dadurch entstehende Freifläche soll zu einem Teil für eine Neubebauung mit Wohngebäuden und zum anderen Teil als Erweiterungsfläche der benachbarten Kindertagesstätte Billinghausen dienen.
Dieses Vorhaben hat sich die Stadtverwaltung überlegt und nach eigener Auskunft über diese Idee mit Vereinen, Anwohnern und der Dorfgemeinschaft gesprochen.
Um die Pläne in die Praxis umsetzen zu können, muss der Bebauungsplan G 31 „Sängerstraße“ geändert und erweitert werden. Der Bau- und Planungsausschuss wird am Dienstag, 26. Oktober 2021, in der Aula des Schulzentrums Werreanger beraten, ob das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans ins Rollen gebracht werden soll. Die Sitzung beginnt um 17.30 Uhr.
Der Stadtrat wird am Donnerstag, 28. Oktober 2021, ebenfalls in der Aula des Schulzentrums Werreanger, Sitzungsbeginn 18 Uhr, darüber entscheiden, ob das Bebauungsplan-Änderungsverfahren inklusive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll.
In der Beschlussvorlage für den Bau- und Planungsausschuss heißt es, dass aufgrund der vor Jahren erfolgten Aufgabe der Schulnutzung auf dem städtischen Grundstück das gesamte Areal bauleitplanerisch neu geordnet werden soll. Während die Kindertagesstätte Abenteuerland und der Spielplatz an der Sängerstraße gesichert bzw. gestärkt würden, sollen die Flächen der ehemaligen Schule einer „maßvollen Wohnnutzung“ zugeführt werden. Aufgrund der Stärkung des Spielplatzstandortes an der Sängerstraße könne der Spielplatzstandort an der Einsteinstraße aufgegeben und ebenfalls einer „maßvollen Wohnnutzung“ zugeführt werden.
Der seit dem Jahr 1979 rechtskräftige Bebauungsplan G 31 „Sängerstraße“ weise die gesamte Liegenschaft als Fläche für Gemeinbedarf mit den jeweiligen Zweckbestimmungen Kindergarten und Schule aus. Deshalb sei zur Vorbereitung der zukünftigen Nutzungen die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Orientierung am Bestand
Für das neue Wohngebiet soll eine maximale Zahl der Vollgeschosse von „eins“ festgesetzt werden. Zusammen mit den Festsetzungen von Dachform, Dachneigung (Satteldach und Walmdach mit einer Neigung von 18 bis 38 Grad) sowie Trauf- und Firsthöhe soll sich die Neubebauung in den Bestand harmonisch integrieren und somit für ein einheitliches Bild des Ortsteils sorgen.
Um den Gebietscharakter des angrenzenden Wohngebietes fortzuführen, sind nur Einzelhäuser und Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig. Aufgrund der geringeren Grundstücksbreite und der Sicherung eines Teils der auf dem Grundstück vorhandenen Bäume ist für das Grundstück an der Einsteinstraße nur ein kleineres Baufenster möglich. Für die Kita wird weiterhin eine überbaubare Fläche festgesetzt, die ausreichend Spielraum für mögliche künftige Erweiterungen lässt, gleichzeitig aber auch die vorhandenen erhaltenswerten Baumbestände berücksichtigt.
Standorte für Stellplätze und Garagen werden auf den Wohnbaugrundstücken nicht festgesetzt, um den individuellen Wünschen der Bauherren Rechnung zu tragen. Für den Kindergarten wird eine Stellplatzfläche im Bereich der bestehenden Stellplätze an der Sängerstraße festgesetzt einschließlich einer nordwestlich angrenzenden Erweiterungsfläche, welche bereits versiegelt ist.
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Haupterschließung des geplanten Wohngebiets nördlich des bestehenden Kindergartens erfolgt von der Sängerstraße aus über einen Privatweg. Das Wohnbaugrundstück auf der ehemaligen Spielplatzfläche wird über die Einsteinstraße erschlossen. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Sängerstraße“ wird keine Erhöhung des Verkehrs gegenüber dem Ursprungsplan verursacht, bzw. der Verkehr wird gegenüber der früheren Nutzung als Grundschule und der Zwischennutzung für eine Kirchengemeinde sogar reduziert.
Ein Grundprinzip der Planung ist die Durchlässigkeit des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer. So werden die vorhandenen Verbindungen zwischen Sängerstraße und Bunsenstraße ebenso wie zwischen Sängerstraße und Einsteinstraße erhalten bzw. gestärkt. Die Verbindung Richtung Osten zum Kurt-Büker-Weg ist im angrenzenden Bebauungsplan G 34 „Heysundern“ planungsrechtlich gesichert.

Vor einem Jahrzehnt
Vor gut zehn Jahren, im Frühjahr 2011, beschloss der Lagenser Stadtrat, dass an der Grundschule Billinghausen zu Beginn des Schuljahres 2011 / 2012 keine Schulanfänger mehr aufgenommen werden und dass in Billinghausen keine neue erste Klasse mehr eingerichtet werde. Die Schule werde auslaufend aufgelöst. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat, die Grundschulen Müssen und Hörste mit Datum 1. August 2011 zu einem Grundschulverbund zusammenzuführen. Dieser Ratsbeschluss bedeutete einerseits das Ende bzw. das Auslaufen der Grundschule Billinghausen. Andererseits bedeutete der Beschluss den Beginn der Bunten Schule (so heißt der Schulverbund seit 2012) mit den beiden Standorten Müssen und Hörste.
Zeitparallel zum Ratsbeschluss und auch im Nachgang fragten Mitglieder verschiedener Fraktionen mehrfach in öffentlichen Ausschusssitzungen die Verwaltung nach der Zukunft des Billinghauser Schulgeländes. Die Verwaltung antwortete stets, dass man sich auch daran orientieren werde, welche Ideen die Dorfgemeinschaft entwickele.

Kein Kinderbildungshaus
Bevor die Stadt dann vor einigen Jahren das Billinghauser Schulgebäude zur Zwischennutzung an die Freikirche „Hütte Davids“ vermietete, gab es seitens der Dorfgemeinschaft Müssen-Billinghausen den Vorschlag, die Immobilie als „Kinderbildungshaus für Müssen und Billinghausen“ zu nutzen. Das Konzept sah vor, durch Eigenleistungen aller Müssener und Billinghauser Vereine und Institutionen sowie mit städtischer Unterstützung das Billinghauser Grundschulgebäude im Zeitraum August 2013 bis Sommer 2014 so zu renovieren, dass dort ab Schuljahresbeginn 2014/15 die Kinder unterrichtet werden könnten, die den Teilstandort Müssen der „Bunten Schule“ besuchen. Unmittelbare Kooperationspartner des „Kinderbildungshauses“ wären die Grundschule, die direkt benachbarte Kita Abenteuerland und eventuell die im ebenfalls angrenzenden Paul-Gerhardt-Gemeindehaus untergebrachten Krabbelgruppen gewesen.
Weil das Projekt „Kinderbildungshaus“ eine Verlagerung des Müssener Schulstandortes nach Billinghausen nach sich gezogen hätte, fand es in der Bürgerschaft sowie in Politik und Verwaltung nicht die für seine Verwirklichung notwendige Unterstützung. Anfang März 2013 wurden seitens der Initiatoren sämtliche Aktivitäten zur Weiterführung des Grundschulstandortes in Billinghausen eingestellt. Damit war der Ideen-Wettbewerb um die Zukunft der Immobilie an der Sängerstraße wieder eröffnet.