Neuer Grünbereich statt „Es-Tri-Fi“-Leerstand

Gebäudeabbruch erfordert Sperrung des Einfahrtsbereiches der Pottenhauser Straße bis 9. Oktober

Neuer Grünbereich statt „Es-Tri-Fi“-Leerstand Gebäudeabbruch erfordert Sperrung des Einfahrtsbereiches der Pottenhauser Straße bis 9. Oktober

Lage.
Für den Abbruch des städtischen Gebäudes Lange Straße 25 (Eckbereich Lange Straße / Pottenhauser Straße) ist seit Montagmorgen, 14. September 2020, im Kreuzungsbereich der B66 (Lange Straße / Pottenhauser Straße) der Einfahrtsbereich in die Pottenhauser Straße gesperrt. Darüber hinaus ist die Fahrspur der B66 in einem Teilbereich in Richtung Bielefeld zur Sicherung der Abbrucharbeiten eingeengt. Entsprechende Umleitungen sind ausgeschildert. Laut einer städtischen Pressemitteilung dauert die Sperrung voraussichtlich bis zum 9. Oktober 2020.
Hintergrund des Gebäudeabbruchs ist die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes (Leerstand) und die anschließende Anlage einer Grünfläche auf der Abbruchfläche. Die Nachnutzung als Grünfläche soll zur Aufwertung des durch Verkehrsimmissionen belasteten Straßenraumes beitragen. Geplant ist, einen ansprechenden Grünbereich zu schaffen, und zwar so wie das Pendant schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite - allerdings ohne Parkplätze. Da der Straßenraum selbst keinen Platz für eine Aufwertung mit Grünelementen bietet, müssen hierzu vorhandene Brachflächen oder mindergenutzte Flächen genutzt werden.
Der Rat der Stadt Lage hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Kernstadt Lage beschlossen (der Postillon berichtete). Die ISEK-Maßnahme Nr. 5 „Grünanlage B66 / Pottenhauser Straße“ ist mit der Priorität A versehen und soll abschließend im Haushaltsjahr 2021 umgesetzt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf 356.000 Euro geschätzt. Bei einer Förderung von 60 % (= 213.600 Euro) beläuft sich der Anteil der Stadt Lage auf 142.400 Euro. Die für den Abschluss der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2021 bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung und der Bau- und Planungsausschuss sprachen sich auf einer gemeinsamen Sitzung am Donnerstag, 10. September 2020, jeweils einstimmig dafür aus, die Fördermaßnahme bei der Bezirksregierung in Detmold zu beantragen und den Eigenanteil in Höhe von 142.400 Euro auf der nächsten Ratssitzung am Donnerstag, 24. September 2020, in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufzunehmen.
Das Haus, das früher als Freudenhaus bzw. Amüsierbetrieb „Es-Tri-Fi“ bekannt war, befindet sich seit vergangenem Jahr im städtischen Besitz. Schon in früheren Jahren wollte die Stadt das Gebäude kaufen, um die Verkehrssituation am „Verkehrsknotenpunkt“ Pottenhauser Straße / Lange Straße zu verbessern bzw. die Kreuzung aufzuweiten. Von 2014 bis 2018 zog sich ein Rechtsstreit zwischen Stadt und dem einstigen Eigentümer der Immobilie hin, den ein von der Verwaltung fehlerhaft ausgestellter Verbotsbescheid ausgelöst hatte. Statt den Bescheid zum Verbot des Betriebes dem Eigentümer zuzusenden, hatte die Stadt ihn dem Pächter des Bordells zugesandt. Einen Antrag auf Umnutzung lehnte die Stadt anschließend ab.
Daraufhin reichte der Besitzer Klage beim Verwaltungsgericht ein. Seine Begründung: Die Rechtsprechung und gesellschaftliche Stellung zu Prostitution in Privatwohnungen hätten sich geändert, ein Verbot sei nicht mehr zeitgemäß. Das Verwaltungsgericht stimmte dem nicht zu und folgte 2016 dem Antrag der Stadt, die Klage abzuweisen. Der Kläger ging in Berufung, konnte sich aber nicht durchsetzen. Nach der Schließung wohnten im Haus zuletzt noch zwei Mieter im oberen Bereich.
Im vergangenen Jahr konnte die Stadt das Haus erwerben und stellte einen Abriss in Aussicht.