„Haus der Stadtgesellschaft“

Rat beantragt erneut Fördermittel für die Sanierung des historischen Rathauses

Lage.
„Das historische Rathaus wird heute – mit seiner Nutzung als Standesamt und für einzelne Funktionen der Kommunalverwaltung – nicht seiner historischen Bedeutung entsprechend intensiv genutzt. Damit werden die Potenziale der zentral am Marktplatz gelegenen Immobilie nicht ausgeschöpft. Auf der anderen Seite fehlt in Lage ein zentrales Angebot für Vereine, Initiativen und das Ehrenamt mit einem Bedarf an kleinen Räumen und Büros für Beratung und Vereinsarbeit.“
So heißt es über das historische Rathaus im „Integrierten Städtebaulichen Entwick­lungskonzept“ (ISEK) für die Kernstadt Lage. Das ISEK wurde vom Stadtrat am 23. Juni 2020 einstimmig beschlossen. Ebenfalls mit einem einstimmigen Ratsbeschluss am 24. September 2020 wurde die Maßnahme „Umbau des historischen Rathauses zum Haus der Stadtgesellschaft“ zum NRW-Städtebauförderungsprogramm 2021 angemeldet, um Fördermittel für die Rathaus-Sanierung zu erhalten. Durch die mehrfache Überzeichnung des Programms fand die Maßnahme im Jahr 2021 allerdings keine Berück­sichtigung.
Der Rat der Stadt Lage beschäftigte sich während seiner jüngsten Sitzung am 26. August 2021 erneut mit der Anmeldung zum Förderprogramm, nämlich zum Städte­-
bauförderungsprogramm 2022. Da der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 19. August 2021 auf Bitte der CDU-Fraktion keine Empfehlung hinsichtlich des Förderantrags ausgesprochen hatte, waren auf der jetzigen Ratssitzung alle sehr gespannt, was CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Biermann sagen und wie seine Fraktion sich entscheiden würde (siehe auch weiteren Bericht an anderer Stelle dieser Postillon-Ausgabe). Unterm Strich verliefen Diskussion und Abstimmung eher unspektakulär: Mit großer Mehrheit stimmte der Rat für das Vorhaben „Historisches Rathaus als Haus der Stadtgesellschaft“. Zwei CDU-Abgeordnete waren dagegen: Anika Jedlicka und Dieter Hagedorn.
Nach dem vorliegenden Konzept des Planungsbüros Merwitz (Detmold) aus dem Jahr 2020 werden die Gesamtinves­-
­titionskosten der Rathaus-Sanierung inklusive Abbruch und Neubau des Anbaus voraussichtlich rund 3,5 Mio. Euro betragen. Bei einer Förderung von 60 % (= 2,1 Mio. Euro) beläuft sich der Anteil der Stadt Lage auf 1,4 Mio. Euro.
Mit dem Förderaufruf 2022 ist der Hinweis erfolgt, dass ein Zuschlag von 5 Prozent-Punkten auf den Fördersatz gewährt werden kann, sofern es sich bei dem zur Förderung angemeldeten Rathaus um ein Denkmal handelt. Der Aufschlag in Höhe von ca. 70.000 Euro soll dem denkmalbedingten Mehraufwand Rechnung tragen. Diesbezüglich ist seitens der Bezirksregierung auf städtische Nachfrage bestätigt worden, dass der Stadt Lage bei der Umsetzung der Maßnahme „Historisches Rathaus …“ ein Förderzuschlag von 5 % (insgesamt 65 %) gewährt werden könnte.
Die Architekten Christian Merwitz und Jürgen Busse vom Planungsbüro Merwitz hatten ihr Sanierungskonzept am 10. September 2020 dem Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung und dem Bau- und Planungsausschuss erläutert. Demnach können im Erdgeschoss das Standesamt (bestehende Nutzung) und der städtische Personalrat untergebracht werden. Als „großes Trauzimmer“ kann der jetzige Raum St. Johann dienen.

„Vereinsetage“
Auf der ersten Etage bliebe der große Saal so bestehen, wie er jetzt ist. Die früheren Büros (Bürgermeister / Stadtdirektor, Bürgermeister-Vorzimmer, Hauptamtsleiter etc.) könnten neu strukturiert und bei Bedarf zu einem multifunktionalen Raum zusammengelegt werden. Die erste Etage wäre dann die „Vereinsetage“ für Veranstaltungen von z.B. Arbeiterwohlfahrt, Lippischer Heimatbund und Schützengesellschaft (Offiziersverpflichtung).
Die zweite Etage könnte zur „politischen Etage“ umgestaltet werden mit Büros für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) für „LEADER - 3L in Lippe“ und die Ratsfraktionen.
Für alle Etagen gelte, dass (moderate) Veränderungen der Raumstruktur vorzunehmen seien und die Geschosse barrierefrei erreichbar gestaltet werden müssten. Barrierefreiheit, so die Architekten Merwitz und Busse vor einem Jahr, lasse sich u.a. durch einen internen Erschließungsfahrstuhl im Inneren des Gebäudes erreichen. Ein zweites Treppenhaus, das aus Brandschutzgründen erforderlich sei, könne im rück­wärtigen Bereich durch Abbruch und Neubau des Anbaus unter Berücksichtigung der Denkmalbelange angelegt werden.