Finanzielle Anreize für neue Hausärzte

Maximal 50.000 Euro: Verwaltung legt der Politik Förderprogramm zur Beschlussfassung vor

Finanzielle Anreize für neue Hausärzte Maximal 50.000 Euro: Verwaltung legt der Politik Förderprogramm zur Beschlussfassung vor

Lage.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seinen Sitzungen am Mittwoch, 10. Juni 2020, und am Dienstag, 16. Juni 2010, beraten, ob die Stadt finanzielle Anreize für die Niederlassung von Hausärzten in Lage schaffen soll. Anknüpfend an diese Beratungen wird der Rat am Dienstag, 23. Juni, entscheiden, ob die Stadt neue Hausarztpraxen bzw. neue Stellen in bestehenden Hausarztpraxen mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 50.000 Euro unterstützen soll.
Im Juni 2015 hatte Lage hinsichtlich der Versorgung mit Hausärzten (oftmals sind das Fachärzte für Allgemeinmedizin oder hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin) nahezu das Optimum erreicht.
Der sogenannte „Versorgungsgrad“ betrug 92 Prozent. Nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe berechnet sich der Versorgungsgrad folgendermaßen (Stand Februar 2019): Ein Arzt bzw. eine Arztstelle kommt auf 1.671 Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl von 34.719 beträgt für Lage die Soll Zahl: 20,77 Hausärzte (= 100 % Versorgungsgrad). Die aktuelle Ist Zahl lautet: 15 Hausärzte. Daraus ergibt sich ein Versorgungsgrad von 72,22 %.
Diese Zahlen nannte der Allgemeinmediziner Dr. med. Hans-Christian Körner vor dem Lagenser Haupt- und Finanzausschuss bereits am 13. Februar 2019. Dr. Körner ist ehrenamtlicher Leiter der Bezirksstelle Detmold der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und damit Repräsentant der gut 520 Ärzte und Psychotherapeuten, die im Kreis Lippe niedergelassen sind. An den im Februar 2019 genannten Zahlen hat sich bis heute nichts geändert. Mit anderen Worten: Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, gerade im Bereich der Hausärzte, gestaltet sich in den jüngsten Jahren in Lage immer herausfordernder.
Vor diesem Hintergrund hatte der Haupt- und Finanzausschuss den Bürgermeister schon am 6. Dezember 2018 beauftragt, ein geeignetes Förderprogramm zur erfolgreichen Gegensteuerung zu erarbeiten. Auch im Rahmen eines LEADER-Projekts der Region 3L-in-Lippe wurde das Thema „Gesundheit vor Ort“ aufgegriffen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet. Ein bisheriges Ergebnis dieser Studie: „Um die Stadt Lage zu einem attraktiven Standort für Hausärztinnen und Hausärzte zu machen und die medizinische Versorgung vor Ort zu verbessern, soll ein gezieltes Standortmarketing entwickelt werden. Dazu wird die medizinische Versorgung in Lage zum Thema der Wirtschaftsförderung. Auch das Engagement der Lagenser Hausärztinnen und -ärzte und die Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung sind gefragt.“

Handlungsbedarf
Da momentan lediglich 15 von 21 vorgesehenen Hausarztsitzen besetzt sind, besteht Handlungsbedarf. Um Anreize für Allgemeinmediziner bzw. Internisten zur Aufnahme einer hausärztlichen Tätigkeit in Lage in Form einer Neugründung, Übernahme einer Arztpraxis oder Erweiterung einer Bestandspraxis zu schaffen, ist für die Stadt Lage - parallel zu den vorgesehenen Förderungen des Landes NRW - ein lokales Förderprogramm geplant. Durch eine 50%ige-Anteilsfinanzierung von Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro könnten Ansiedlungen in der Stadt bzw. ihren Ortsteilen unterstützt werden. Ziel ist, die bestehende Unterversorgung aufzuheben oder zumindest deutlich zu mildern.
Die ärztliche Versorgung sei nicht vorrangig eine kommunale Aufgabe, so Bürgermeister Matthias Kalkreuter, aber: „Wir möchten eine ausreichende ärztliche Versorgung in unserer Stadt sicherstellen und stehen damit im Wettbewerb zu anderen Kommunen. Mit unserem lokalen Förderprogramm wollen wir ein deutliches Signal setzen und den Ansiedlungswillen von Ärzten durch einen zusätzlichen finanziellen Anreiz ergänzen.“
Gefördert werden Investitionen, die in geeigneter Form nachgewiesen werden müssen. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 10 Jahren die hausärztliche Tätigkeit in Lage auszuüben oder entsprechend dem Förderzweck geeignetes Personal zu beschäftigen. Eine zusätzliche Förderung (z.B. Landesmittel oder ein Praxisdarlehen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe) ist zulässig und wird auf die städtische Förderung nicht angerechnet.