Fachmarkt für Einrichtungsbedarf

Neuer Bebauungsplan für alten Hempelmann-Standort nimmt nächste Hürde

Fachmarkt für Einrichtungsbedarf Neuer Bebauungsplan für alten Hempelmann-Standort nimmt nächste Hürde

Lage.
Die Neubelebung des früheren Standortes des Zweirad-Fachgeschäfts „Hempelmann Lippe-Bikes“ an der Detmolder Straße 25 - 27 kommt weiter voran. Der Bau- und Planungsausschuss des Stadt­rates bilanzierte während seiner Sitzung am Mittwoch, 3. März 2021, die Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplanes G 6 C „Marktkauferweiterung“ eingegangen waren. Anschließend empfahl der Ausschuss mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, eine Enthaltung), dass der Stadtrat auf seiner kommenden Sitzung am Donnerstag, 18. März, 18 Uhr in der Aula des Schulzentrums Werreanger die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes G 6 C „Marktkauferweiterung“ mit den zuvor bestimmten Planinhalten offenlegt. Nach dieser Offenlegung kann die B-Planänderung förmlich beschlossen und damit Baurecht für die geplante Neubebauung hergestellt werden.
Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses wie auch die des Rates hatten am 10. September 2020 und am 24. September 2020 jeweils mit großer Mehrheit für den Aufstellungsbeschluss der entsprechenden Bebauungsplanänderung G 6 C „Marktkauferweiterung“ und für die parallel dazu durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplanes gestimmt. Der Ratsbeschluss sah vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zeitnah durchzuführen.
Die heutige Eigentümerin der früheren Hempelmann-Fläche, die Günther Brandt Immobilien GmbH (Detmold), hatte einen Antrag zur Ansiedlung verschiedener Einzelhandelsbetriebe nördlich der Detmolder Straße gestellt. Die Gebäude des ehemaligen Hempelmann-Fachmarktes für Fahrräder werden zurzeit abgerissen. Die antragstellende Brandt Immobilien GmbH hatte ursprünglich beabsichtigt, entweder einen Lebensmittelmarkt und einen Fachmarkt für Tierbedarf oder einen Fachmarkt für Einrichtungsbedarf zu errichten. Ergänzend sollte für ein Schnellrestaurant ein Gastronomiebetrieb bzw. eine Schank- und Speisewirtschaft errichtet werden. Die Planung wurde zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass nunmehr ausschließlich der Fachmarkt für Einrichtungsbedarf und der Gastronomiebetrieb gebaut werden sollen. Eine Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und/oder zentrenrelevanten Kernsortimenten wird nicht mehr angestrebt.
Stadtplaner Jens-Peter Huesmann vom Sennestädter Planungsbüro Drees & Huesmann erläuterte den Ausschussmitgliedern, dass es sich bei dem geplanten Einzelhandelsbetrieb um einen Fachmarkt für Einrichtungsbedarf handele mit einer Verkaufsfläche von max. 950 Quadratmetern. Davon entfielen ca. 90 Prozent, also rund 855 Quadratmeter, auf nicht-zentrenrelevante Sortimente und max. 10 Prozent, d. h. 95 Quadratmeter, auf zentrenrelevante Sortimente als Randsortimente. Planungsrechtlich zulässig sei an besagter Stelle ebenfalls ein Gastronomiebetrieb / Schank- und Speisewirtschaft als Schnell­res­taurant mit einer Geschoss­fläche von max. 160 Quadratmetern.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sei seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben worden. Hier sei insbesondere der Immissionsschutz (Geruchsimmissionen durch die nahe Zuckerfabrik) angesprochen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange seien sieben Stellungnahmen eingegangen. Teilweise seien lediglich allgemeine Hinweise zu den eigenen Belangen geäußert worden. Der Anregung des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens einschließlich einer Leistungsfähigkeitsbetrachtung werde nachgekommen. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens würden in die Planentwürfe zur Offenlage eingearbeitet.
Die Anregungen der IHK und der Stadt Detmold bezögen sich insbesondere auf die mögliche Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten und die Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich und die Nachbarkommunen. Diesen Anregungen könne teilweise gefolgt werden, da sich die aktuelle Planung nunmehr ausschließlich auf einen Fachmarkt für Einrichtungsbedarf zzgl. Gastronomie beschränke und die Errichtung eines Einzelhandelsmarktes nicht weiter verfolgt werde.
Der Architekten-Entwurf der neuen Gewerbeimmobilie für den Einrichtungsfachmarkt sieht eine Gebäudeausrichtung mit der Schmalseite zur Detmolder Straße vor. Dadurch wird der benachbarten Anordnung des Trinkgut-Getränkemarktes entsprochen. Mit dieser Gebäudeausrichtung kann für die Gastronomie eine Au­ßenfläche zur Detmolder Straße geschaffen werden.
Es handele sich dabei tatsächlich um eine Gastronomie-Außenfläche und nicht um eine Drive-In-Zone, so Stadtplaner Huesmann.