Absage an unterschiedliche Hebesätze bei der Grundsteuer

Lippische Bürgermeister teilen Kritik der kommunalen Spitzenverbände

Kreis Lippe. Die lippischen Bürgermeister erteilen unterschiedlichen Hebesätzen für die Grundsteuer B eine klare Absage. Damit schließen sich die Stadt- und Gemeindeoberhäupter der deutlichen Kritik der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen an. Die schwarz-grüne Regierungsmehrheit hatte jüngst einen Gesetzentwurf für unterschiedliche Hebesätze in den Landtag NRW eingebracht, um das durch die Grundsteuerreform zu erwartende Ungleichgewicht zwischen Wohngrundstücken und gewerblich genutzten Grundstücken zu kompensieren.

Seit Monaten deuten die in den lippischen Rathäusern eingehenden Steuermessbescheide der Finanzämter auf ein Auseinanderdriften von Wohngrundstücken und gewerblich genutzten Grundstücken hin. Bei einem einheitlichen Hebesatz dürften sich Wohngrundstücke im Verhältnis zu Gewerbegrundstücken teilweise deutlich verteuern.

Nach Angaben der lippischen Bürgermeister haben die kommunalen Spitzenverbände bereits im vergangenen Jahr auf das Ungleichgewicht zwischen Wohngrundstücken und Gewerbeflächen hingewiesen und eine Veränderung der Steuermesszahlen für die Berechnung durch die Finanzämter angeregt. Der nunmehr vorliegende Vorschlag der Düsseldorfer Regierungsmehrheit für unterschiedliche Hebesätze stößt indes auf verfassungsrechtliche Bedenken, zumal vor Ort die unterschiedliche Behandlung von Wohnen und Gewerbe stichfest begründet werden müsste.

Die lippischen Rathauschefs mahnen daher eine verfassungskonforme Regelung für das Jahr 2026 an. Ihre Kämmerinnen und Kämmerer rechnen im laufenden Jahr 2024 mit Einnahmen aus der Grundsteuer B von lippeweit rund 75 Millionen Euro, die im Falle einer Verfassungswidrigkeit der vorgeschlagenen Landesregelung im Jahr 2025 wegbrechen könnten.