3. Kunstrasenplatz ist in Arbeit

Rund 700.000 Euro für die ganzjährige Nutzung des Platzes in Kachtenhausen

3. Kunstrasenplatz ist in Arbeit Rund 700.000 Euro für die ganzjährige Nutzung des Platzes in Kachtenhausen

Lage-Kachtenhausen.
Bagger und Planierraupe haben in der zweiten Juli-Woche mit den Erdarbeiten begonnen, um den Untergrund des Trainingsplatzes auf dem Gelände des TuS Kachtenhausen für die Errichtung eines Kunststoffrasenplatzes zu präparieren. Eine Delegation, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und des TuS Kachtenhausen, traf sich kurz nach Beginn der Erdarbeiten vor Ort, um die voranschreitenden Bauarbeiten auf dem Nebenplatz des Sportplatzes Kachtenhausen in Augenschein zu nehmen.
„Was lange währt, wird endlich gut“ - mit diesem Worten verlieh Bürgermeister Matthias Kalkreuter seiner Freude Ausdruck, dass jetzt ein dritter Kunststoffrasenplatz für Lage Realität wird. Der Stadtrat hatte am 8. Mai 2018 für die Errichtung eines dritten Kunststoffrasenplatzes mit einer Spielfläche von 106 x 64 Metern am Standort des Sportzentrums in Kachtenhausen votiert. Gleichzeitig beinhaltete der Beschluss die Absicht, für die Ortsteile Hagen, Heiden und Hörste Kunstrasen-Kleinspielfelder vorzusehen.
Der Kunstrasenplatz Kachtenhausen umfasst ein Finanzvolumen von rund 700.000 Euro, unterstützt durch eine 65%ige Förderung aus Mitteln des NRW-Fördertopfes „Strukturentwick­lung des ländlichen Raumes“. Am 12. Februar 2020 war Regierungspräsidentin Judith Pirscher persönlich nach Kachtenhausen gekommen, um den Zuwendungsbescheid des Landes NRW in Höhe von 451.403 Euro zu überreichen. Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erteilte am 23. Juni der Rat der durch die Verwaltung vorbereiteten Auftragsvergabe für die Errichtung des Platzes in Kachtenhausen die Zustimmung, sodass nun zeitnah mit dem Bau begonnen werde konnte. Mit dem Bau musste auch begonnen werden, denn die Auszahlung der gewährten Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Arbeiten bis Jahresende abgeschlossen sind.
„Mit einem dritten Kunststoffrasenplatz erfährt die Lagenser Sportlandschaft eine weitere Aufwertung. Ich freue mich, dass neben den erweiterten Spiel- und Trainingsmöglichkeiten für die Vereine auch die Grundschule und die Kindertageseinrichtung durch ihre räumliche Nähe zum Sportzentrum Kachtenhausen von dem erweiterten Sportangebot profitieren können“, so der Bürgermeis­ter.
Klaus Landrock, städtischer Fachbereichsleiter für Schule, Sport, Kultur, Jugend und Soziales, und Bernhard Engelke, Vorsitzender des TuS Kachtenhausen, wiesen darauf hin, dass die Fertigstellung des Platzes zum kommenden Herbst das Spielen und das Training der Lagenser Fußballvereine in der Wintersaison vereinfachen werde, da neben dem Schulzentrum Werreanger und dem Sportplatz Müssen nunmehr ein drittes Spiel- und Trainingsgelände ganzjährig zur Verfügung stehen werde.
Der Kunstrasenplatz wird auch von den „White Hawks“, der American-Football-Abteilung des TuS K, genutzt werden.

LED-Flutlicht
Uwe Friedrichsmeier vom städt­ischen Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe machte beim Ortstermin darauf aufmerksam, dass das neue und etwa 7.500 qm umfassende Sportgelände in Kachtenhausen erstmals mit LED-Flutlicht ausgestattet sein wird. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass als Füllstoff (Infill) ein Korkgranulat verwendet wird. Die Verarbeitung dieses Granulats entspricht der EU-Vorgabe zur Vermeidung von Mikroplastik und ist Voraussetzung für die genannte Förderung durch das Land.
Bei den Fördermitteln handelt es sich um Gelder zur „Strukturentwicklung des ländlichen Raumes“ aus Mitteln des NRW-Minis­teriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Ministerin: Ursula Heinen-Esser). Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen u.a. zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Zuwendungsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände bzw. Ortsteile mit weniger als 10.000 Einwohnern sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Lage (bzw. der Ortsteil Kachtenhausen) ist eine der ers­ten Kommunen in Ostwestfalen-Lippe, die Geld aus dem Programm „Strukturentwicklung des ländlichen Raumes“ erhalten hat.