1,62 Mio. Euro Städtebauförderung von Land und Bund

ISEK geht an den Start: Städtebaulicher Wettbewerb - Grünanlage statt Brachfläche - Lenkungskreis - Verfügungsfonds - Sporthaus-Neubau

Lage.
Die lippische Bundestagsabgeordnete Ker­s­tin Vieregge (CDU) hatte jüngst informiert, dass die Stadt Lage 1,619 Mio. Euro Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes erhält. Auch die Förderung moderner Sporteinrichtungen aus dem „Investitionspakt Sportstätten“ sei Bestandteil dieses Städtebau­förderungsprogramms (der Postillon berichtete am 24. April 2021).
Eine Mitteilung des NRW-Mi­nis­teriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung informiert und präzisiert, welche konkreten städtebaulichen und sportinfrastrukturellen Maßnahmen in Lage mit dem Millionenbetrag aus Berlin und Düsseldorf gefördert werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen teilt bezüglich des „Städtebauförderprogramms 2021“ und im Hinblick auf den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ mit, dass im laufenden Jahr 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden bewilligt würden - allerdings vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung 2021 zwischen den Ländern und dem Bund. Diese Verwaltungsvereinbarung ist laut Mitteilung von Kerstin Vieregge offenbar in Kraft getreten, so dass für Lage laut NRW-Ministerium folgende Beträge zur Verfügung stehen:
„843.000 Euro für Wettbewerb Marktplatz - Bergstraße - Lange Straße, Grünanlage B66 / Pottenhauser Straße, Hof- und Fassadenprogramm, Prozessmanagement (ISEK, Leerstände, Lenkungskreis Stadt­erneuerung), Verfügungsfonds“ sowie
„776.000 Euro für Erweiterung des Mehrzweckgebäudes „Sport­zentrum Werreanger“ mit Umkleiden und Sanitäreinrichtungen“.

843.000 Euro für ISEK
Mit den 843.000 Euro aus dem „Städtebauförderprogramm 2021“ werden mehrere Vorhaben gefördert, die der Stadtrat im Rahmen des „Integrierten Städtebaulichen Entwick­lungskonzeptes“ (ISEK) am 24. September 2020 einstimmig beschlossen und die die Stadtverwaltung anschließend bei der Bezirksregierung angemeldet hatte.
Ein Antrag auf Städtebaufördermittel wurde seinerzeit z.B. gestellt für einen städtebaulichen „Wettbewerb Marktplatz - Bergstraße - Lange Straße“. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme bzw. des Wettbewerbs werden auf 100.000 Euro geschätzt. Bei einer Förderung von 60 % (= 60.000 Euro) beläuft sich der Anteil der Stadt Lage auf 40.000 Euro. Mit der jetzt erfolgten Genehmigung der Fördermittel kann die Stadt den städtebaulichen Wettbewerb tatsächlich ausschreiben. Er hat zum Ziel, gute Lösungen für eine Erneuerung der Innenstadt im Bereich Marktplatz - Bergstraße - Lange Straße vorzuschlagen.
Mit der ebenfalls genehmigten Förderung der „Grünanlage B66 / Pottenhauser Straße“ ist die Aufwertung der städtischen Liegenschaft Lange Straße 25 (Eckbereich Lange Straße / Pottenhauser Straße) verbunden. Das Grundstück, auf dem früher ein Gebäude mit dem Freudenhaus bzw. dem Amüsierbetrieb „Es-Tri-Fi“ stand, befindet sich seit 2019 im städtischen Besitz. Nach dem Kauf des Grundstücks stellte die Stadt einen Abriss sowie die anschließende Anlage einer Grünfläche auf der Abbruchfläche in Aussicht. Die Nachnutzung als Grünfläche soll zur Aufwertung des durch Verkehrsimmissionen belasteten Straßenraumes beitragen. Geplant ist, einen ansprechenden Grünbereich zu schaffen, und zwar ähnlich dem Pendant schräg gegen­über auf der anderen Straßenseite - allerdings ohne die dortigen Parkplätze.
Die Gesamtkosten der Maßnahme „Grünanlage B66 / Pottenhauser Straße“ werden auf 356.000 Euro geschätzt. Da die Maßnahme in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen wurde, hat die Stadt bei der Bezirksregierung eine Förderung beantragt. Mit der jetzt genehmigten Förderung von 60 % (= 213.600 Euro) wird sich der Anteil der Stadt Lage auf 142.400 Euro belaufen.
Auch die Aufstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird gefördert. Die bereits abgerechneten Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 31.535 Euro. Bei einer Förderung von 60 % wird die Stadt Lage 18.921 Euro erstattet bekommen. Der Anteil der Stadt Lage beläuft sich somit auf 12.614 Euro.

Lenkungskreis
Stadterneuerung
Die Förderposten „Leerstände“ und „Lenkungskreis Stadt­erneuerung“ werden im ISEK so erläutert: Lenkungskreis Stadterneuerung: „Zur Umsetzung der Stadterneuerung, zum Monitoring (= systematische Beobachtung) und zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen und Projekte wird ein Begleitorgan / Lenkungskreis eingerichtet. Die in dem Zusammenhang anstehenden vielfältigen Aufgaben der Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Ansprache der Immobilieneigentümer, des Monitorings und der Erfolgskontrolle von Projekten kann die Stadt Lage alleine nicht leisten. Für den Erfolg bzw. die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte kann ein Transfer von Erfahrungen aus anderen Vorhaben sinnvoll sein oder auch eine Kommunikationsplattform im Internet. Letztere sollte außerhalb der Verwaltung aufgebaut / betreut werden. Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus Vertretern der Verwaltung, Kommunalpolitik und themenbezogen Privaten wie Einzelhändlern, Unternehmern etc. Zur Durchführung und Organisation des Lenkungskreises werden externe Dritte herangezogen, da Mitarbeiter der Stadt hierzu nicht zur Verfügung stehen.“
Die Kosten für den Lenkungskreis sind veranschlagt auf 10.000 Euro jährlich. Bei einer ISEK-Laufzeit von fünf Jahren betragen sie also 50.000 Euro. Die Kosten werden folgendermaßen aufgeteilt: Städtebau­förderung (60 %) = 30.000 Euro; Stadt Lage (40 %) = 20.000 Euro.

ISEK-Management
Zu den Fördermaßnahmen „Flächen- und Leerstandsmanagement“ sowie „ISEK-Management“ heißt es im ISEK: „Mit der gezielten Ansprache der Eigentümer von leerstehenden und mindergenutzten Immobilien in der Kernstadt sollen Missstände im Stadtbild, dem zentralen Versorgungsbereich und an den Zugängen zur Kernstadt gemindert werden. Im Zusammenhang mit der Ansprache und Beratung können Konzepte für die Nachnutzung oder auch temporäre Nutzungen entwickelt werden. Auch können Objekte für die Förderung, im Zusammenhang mit der Maßnahme Profilierung und Standortaufwertung, identifiziert und begleitet werden.“ Die Kos­ten dieses Flächen- und Leerstandsmanagements betragen während der fünfjährigen ISEK-Dauer 75.000 Euro. Davon entfallen 45.000 Euro (60 %) auf die Städtebauförderung und 30.000 Euro (40 %) auf die Stadt Lage.
In der Stadtverwaltung stehen keine speziellen Mitarbeiter und Fachstellen zur Verfügung, um die in der Stadterneuerung vorgesehenen vielfältigen Projekte und komplexen Maßnahmen umzusetzen. Die zur Umsetzung erforderliche Koordination und Unterstützung der einzelnen Projektträger und -verantwortlichen kann nur von außen geleistet werden. Das ISEK-Management erfolgt durch die Beauftragung von Dritten und ist veranschlagt auf 50.000 Euro jährlich bzw. auf 250.000 Euro bei einer fünfjährigen Laufzeit. Die Kostenaufteilung: Städtebauförderung (60 %): 150.000 Euro, Stadt Lage (40 %): 100.000 Euro.

Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds bringt eine neue Facette in die städtebauliche Erneuerung: die Beteiligung dritter Personen bzw. die Beteiligung von Privatleuten. Der Verfügungsfonds zeichnet sich wesentlich durch folgende Charakteristika aus:
Jede Kommune, die Mittel aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder erhält, kann einen Verfügungsfonds einrichten. Der Gesamtetat des Verfügungsfonds wird von der Gemeinde jährlich oder pauschal festgelegt. Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu min­des­tens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst. Der Anteil aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen darf 50 Prozent des Gesamtetats nicht überschreiten. Die Aufgabe des Verfügungsfonds ist die Begleitung und Verstärkung von anderen Maßnahmen des ISEK, welche die Stärkung der Versorgungsfunktionen in der Kernstadt zum Ziel haben. Der Fonds unterstützt die Aktivitäten im Bereich des Einzelhandels, der Aufwertung und Umgestaltung von Wegen sowie kleinere, gezielte Gestaltungsmaßnahmen wie z. B. die beabsichtigte Schaffung von Aufenthalts- und Treffbereichen außerhalb der nicht von Maßnahmen und Projekten des ISEK abgedeckten Umgestaltungsbereiche. Beabsichtigt ist die Einrichtung eines Vergabegremiums mit Vertretern der Verwaltung, Vereine und Unternehmen zur Steuerung der Vergabe der Mittel. Örtlichen Akteurszusammenschlüssen wird somit die Verwendung der Gelder innerhalb eines definierten Rahmens freigestellt.
Mit dem öffentlichen Finanzierungsanteil dürfen ausschließlich investive, investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen finanziert werden. Der private Anteil des Verfügungsfonds kann von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden. Der private Anteil kann außer für In­ves­titionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden.
Für den Zeitraum 2021 bis 2025 wird der Lagenser Verfügungsfonds pauschal mit 100.000 Euro ausgestattet. Die Kostenaufteilung: Öffentliche Mittel (50 %): 50.000 Euro, davon: Städtebauförderung (60 %): 30.000 Euro und Stadt Lage (40 %): 20.000 Euro; Dritte bzw. Privatleute (50 %): 50.000 Euro.

776.000 Euro für Sport
Auf der letzten Ratssitzung des Jahres 2020, am 15. Dezember, teilte die Verwaltung den Ratsmitgliedern mit, dass die Stadt im Jahr 2020 kein Geld aus dem „Investitions­pakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ für die sechs von ihr beantragten Sportstätten erhalten werde. Daraufhin beschloss der Rat einstimmig, dass die Stadt Lage für das Jahr 2021 aus dem „Investitionspakt Sportstätten 2021“ nur noch für eine Sporteinrichtung Fördermittel beantragen werde: für den Neubau eines Multifunktions-/ Mehrzweckgebäudes inkl. Sportumkleideräume und Sanitäreinrichtungen im Schul- und Sportzentrum Werreanger.
Vor der Ratssitzung am 15. Dezember hatte die Lagenser Verwaltung mit Vertretern der Bezirksregierung Detmold die Sinnhaftigkeit einer Aufrechterhaltung aller für 2020 gestellten Anträge zuzüglich der für 2021 beabsichtigten Maßnahmen erörtert. Als Ergebnis bleibe festzuhalten, berichtete Kämmerer Frank Limpke im Dezember dem Rat, dass es möglicherweise zielführender sei, lediglich mit einer Maßnahme „ins Rennen“ zu gehen. Vor dem Hintergrund der bereits für das Programmjahr 2020 von der Bezirksregierung Detmold favorisierten und befürworteten Maßnahme „Neubau eines Multifunktions-/ Mehrzweckgebäudes inkl. Sportumkleideräumen und Sanitäreinrichtungen im Schul- und Sportzentrum Werreanger“ schlage die Verwaltung dem Rat deshalb vor, ausschließlich für diese Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Diesem Vorschlag schloss sich der Rat einstimmig an - und landete damit, wie man jetzt sieht, einen Volltreffer.

Neubau statt Sanierung
Beigeordneter Thorsten Paulussen hatte auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19. September 2019 den Sporthaus-Neubau am neuen Werreanger-Kunst­rasenplatz ins Spiel gebracht. Seitdem die Fußballer des SuS Lage vom Jahnplatz zum Werreanger-Kunstrasen „umgezogen“ seien, würden sie die Umkleiden unter dem Hallenbad nutzen, erläuterte Beigeordneter Paulussen damals. Die sollten eigentlich renoviert werden, aber das sei nicht möglich, berichtete Paulussen im Ausschuss, weil man „in eine Asbestsanierung hinein­lau­fen“ würde, die viel teurer sei als die veranschlagten 70.000 Euro.
Wenn man aber auf eine große Sanierung der Dusch- und Sanitäreinrichtungen verzichte und sich stattdessen damit begnüge, zwei neue WCs zu bauen, könne man den Umkleidebereich als Lager- und Aufenthaltsraum nutzen. Solange man keine neuen Duschen baue, sei der Asbest abgekapselt und schade keinem. Das neue „Sporthaus“, angrenzend an den neuen Kunstrasenplatz sowie zwischen der Sporthalle 2 und den Kleinspielfeldern, könne zweigeschossig errichtet werden, sagte der Beigeordnete im September 2019, und böte dann Raum für vier Umkleideräume, zwei Sanitärbereiche, zwei Schiedsrichterkabinen, Besuchertoiletten und einen Technikraum.