Durchblick bei Fördermaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung

Verbraucherberatung NRW informiert am Freitag, den 16.02.2024 von 9 bis 12.30 Uhr im Bürgerhaus am Clara-Ernst-Platz in Lage

Lage. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit dem 1. Januar 2024 neu aufgestellt. Dabei gelten jetzt höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade und Decken werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.

„Grundsätzlich gilt, dass die Förderanträge zuerst gestellt werden müssen und zusätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegt“, sagt Matthias Ansbach, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. „Bei dem neuen Bundesprogramm zum Heizungstausch können Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern allerdings schon jetzt ihre Installationsunternehmen beauftragen und den Förderantrag nachreichen“.

Die entsprechenden Anträge können ab dem 27. Februar gestellt werden. Weitere Informationen rund um die neue Bundesförderung (BEG EM) hat die Verbraucherzentrale NRW in sechs Tipps zusammengestellt ( www.presseportal.de/pm/121716/5704601).

Im Rahmen einer kostenfreien Sprechstunde am Freitag, den 16.02.2024 von 9 bis 12.30 Uhr im Bürgerhaus am Clara-Ernst-Platz in Lage steht Herr Ansbach von der Verbraucherberatung NRW zusammen mit dem Klimaschutz der Stadt Lage für Fragen und Anliegen des Heizungstausches und der energetischen Gebäudesanierung für Bürger:innen zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.