Der Kreis Lippe hat trotz zahlreicher Bedenken entschieden und sich über alle Argumente hinweggesetzt

In einer Presseinformation vom 04.09.2023 informiert der Kreis Lippe, dass dieser das versagte Einvernehmen der Stadt Lage bezüglich der Sanierung der Wurfscheibenanlage in Lage-Hardissen ersetzen müsse und die Anlage somit genehmigt wird.


Der Kreis Lippe hat trotz zahlreicher Bedenken entschieden und sich über alle Argumente hinweggesetzt.
 
Es ist besorgniserregend, wie der Kreis Lippe Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, rechtliche Einschätzungen und die ablehnenden Entscheidungen der Stadt Lage nicht nur ignoriert, sondern außer Kraft setzt.
Diese Entscheidung scheint weniger durch objektive Bewertung, sondern mehr durch Voreingenommenheit und Festhalten an alten Entschlüssen motiviert zu sein.
In der Pressemitteilung wird Landrat Dr. Axel Lehmann mit den Worten „Persönlich kann ich die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Projekt verstehen, das ich politisch ebenfalls kritisch sehe. Als Kreisverwaltung sind wir aber dazu verpflichtet, uns an die geltenden Vorschriften und Regelungen zu halten. Werden diese erfüllt, muss der Kreis die Genehmigung zwingend erteilen – unabhängig von politischen Erwägungen. Und danach sieht es auch in Hardissen aus.“ zitiert.
Man kann es auch so verstehen, dass der Wille der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik und Verwaltung aus Lage schlicht egal sind.
Ein kleiner Verein darf nun seine jahrzehntelange Umweltbelastung fortsetzen und sogar ausbauen.
Was bisher an Vergiftung entstand, wird nun unter einer „Deponie“, rein technisch ist es ein 23,5m hoher Lärmschutzwall aus belastetem Boden, vergraben – eine Last für kommende Generationen.
Gerade in Zeiten, in denen in dieser Region mit starken Regenfällen und Überschwemmungen nicht nur zu rechnen ist, sondern diese mehrfach stattfanden, wird ein solches Projekt in der unmittelbaren Nähe von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten genehmigt. Dies ist unverantwortlich.
Der Kreis kann die Ablehnung der Stadt Lage aus guten Gründen bestehen lassen. Dem Antragsteller bleibt der Klageweg offen – was den Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich ist. Das die Privilegierung nur vorgeschoben ist, erscheint sehr offensichtlich.
In der Pressemitteilung heisst es weiter: „Eine dauerhafte Überwachung garantiert hier sowie bei Deponien die Funktionstüchtigkeit der Sicherung.“
Weder der Kreis Lippe, die Stadt Lage noch der Verein konnten bisher erläutern, wie dieses dauerhafte Bauwerk während seiner achtjährigen Bauzeit sowie danach für instandgehalten und gewartet wird.
Es handelt es sich bei dem in der Pressemitteiung genannten Sicherungsbauwerk in Lüerdissen auch nicht um ein gleichartiges Verfahren. In Lüerdissen handelt es sich um ein frei zugängliches Bauwerk und nicht um eine Sicherungskassette die unter einem 23,5m hohen Wall aus belastetem Boden eingebaut ist und bei Beschädigungen kaum erreicht werden kann. Wir fordern, dass maximal ein Sicherungsbauwerk wie in Lüerdissen ohne zusätzlich belasteten Boden errichtet wird welches für den Steuerzahler auf Dauer die geringeren (Folg)Kosten verursacht - wenn der belastete Boden schon nicht entsorgt wird.
Es muss vorab dargelegt werden, wie die dauerhaften Wartungen und Kontrollen des Bauwerks erfolgen. Es kann nicht sein, dass man wie in Lüerdissen wartet, dass nicht nur Gras, sondern Bäume über die Bodendeponie wachsen – und durch Wurzelbildung die Folien beschädigen.
Sollte der Verein wegfallen, sind die Kosten für den Steuerzahler nicht absehbar.
Möglicherweise trifft hier kurzsichtiges Denken oder Bauernschläue auf eine lethargische Verwaltung, die den einfachsten Weg wählt – unabhängig von den Konsequenzen.
Wir, der LSV Hagen Lieme e.V., appellieren an die Stadt Lage, aktiv gegen die Entscheidung des Kreises Lippe vorzugehen.
 
Unsere Fragen an den Kreis Lippe und Herrn Dr. Axel Lehmann:
  • Welche Kriterien führten zur Genehmigung im Außenbereich?
  • Welche Auflagen gelten für den Verein hinsichtlich Starkregen?
  • Welche Sicherheits- und Wartungsvorgaben existieren für die Anlage?
  • Wie werden diese Auflagen überwacht?
  • Was passiert bei Nichteinhaltung der Auflagen und welche finanziellen Folgen hat dies für die Steuerzahler?
 
An die Stadt Lage und Herrn Bürgermeister Kalkreuter:
  • Sowohl der Rat der Stadt Lage mit seinem entschiedenen Versagen des gemeindlichen Einvernehmens, als auch die Verwaltung der Stadt Lage mit dem eigens beauftragten Gutachten zur Stützung der Versagung haben ihre Entschlossenheit gegen das Projekt bewiesen. Wir erwarten, dass die Stadt Lage nunmehr folgerichtig den Klageweg gegen eine Genehmigung, bzw. die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, beschreitet. Wird die Stadt Lage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens klagen?
  • Welche Maßnahmen sind bezüglich des Baustellenverkehrs geplant, insbesondere durch die Sperrung der Brücke in Lieme für Fahrzeuge über 7,5t?
 
Wir, der LSV Hagen Lieme e.V., sind tief enttäuscht über die Genehmigung dieser Anlage von der nur wenige profitieren, während die Allgemeinheit die langfristigen Kosten und Konsequenzen tragen muss.
Wir fordern die Stadt Lage zum Handeln auf und werden das Projekt weiterhin kritisch beobachten.
 
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Weitere Informationen und Dokumentationen unter www.lsv-hagen-lieme.de
 
Postalisch über:
   LandschaftsSchutzVerein Hagen – Lieme e.V.
   Dieselstraße 12
   32791 Lage
 
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Vorstand: Rainer Günther / Thomas Werning